Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet des Familienrechtes in allen Fragen zur Ehe und zu Lebenspartnerschaften. Dies umfasst die Durchführung von Ehescheidungsverfahren inklusive sämtlicher Folgesachen, wie etwa Verfahren zum Zugewinnausgleich, zum Unterhalt, zum Hausrat und zum Versorgungsausgleich. Hinzu kommen Verfahren über den Umgang der Eltern mit ihren Kindern, Angelegenheiten der elterlichen Sorge und vieles mehr.
Auf diesem Rechtsgebiet bin ich seit geraumer Zeit sowohl für Arbeitnehmer als für auch Unternehmen im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht tätig. Umfasst sind Streitigkeiten zum Kündigungsschutz, zu Lohnfragen oder auch Beschlussverfahren, etwa zu Problemen der Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten. Ich setze Abänderungen von Arbeitszeugnissen und Ansprüche wegen Verletzung der Gleichbehandlung durch.
Ich realisiere die zivilrechtlichen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Dies umfasst die Geltendmachung von materiellrechtlichen Schadenersatzansprüchen bis hin zu Schmerzensgeldern und anderen Forderungen, die aus der Verletzung von Verkehrsteilnehmern nach Unfällen resultieren. Hinzu kommt die Verteidigung in Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen und die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis.
Auf dem Gebiet des Sozialrechtes vertrete ich Mandanten in Rechtsstreiten zur Gewährung von Erwerbsminderungsrenten, Feststellungen des Grades der Behinderung und Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen. Des Weiteren vertrete ich Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem SGB II und in vielen anderen Gebieten des Sozialrechtes.
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